Eine Übersicht über unsere Dienstleistungen haben wir in einer Broschüre zum Download zusammengefasst.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Trucksäß erbringt die Leistungen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Durchführung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Bestimmungen. Entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, Trucksäß hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn PC-Service Trucksäß in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Bestimmungen abweichender Bedingung des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos erbringt.
Entgegenstehende AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
Angebot und Zustandekommen des Vertrags
Die Angebote von Trucksäß sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche damit in Zusammenhang stehende Beschreibung des Leistungsumfangs bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Anbieters. Das gleiche gilt für Ergänzungen oder Nebenabreden.
Der Vertrag über Dienstleistungen von Trucksäß kommt mit der Bestätigung eines Antrages, Vertrages oder durch eine Terminvereinbarung durch PC-Service Trucksäß zustande. Diese Bestätigung kann auf von PC-Service Trucksäß gewähltem Wege, einschließlich E-Mail, erfolgen.
Soweit Trucksäß sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht ebenfalls Vertragspartner des Kunden. Zwischen den Kunden von Trucksäß besteht allein durch gemeinsame Nutzung der Dienste kein begründbares Vertragsverhältnis.
Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem im Vertrag genannten Umfang der Leistungen.
Soweit Trucksäß entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt die nicht Bestandteil des Vertrages sind, können diese jederzeit - mit Vorankündigung - eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
Trucksäß garantiert nicht die vollständige Lösung eines Problems. Sie werden aber auf jeden Fall fachmännisch zur weiteren Vorgehensweise beraten. Oftmals kann ein aufwendigeres Problem aber auch erst nach weiteren Nachforschungen bei einem Folgetermin gelöst werden.
Die angefallenen Kosten müssen vom Kunden auf jeden Fall beglichen werden, unabhängig davon, ob er mit der erbrachten Leistung zufrieden ist oder nicht.
Preise, Zahlungsfälligkeit und Zahlungsverzug
Rechnungssummen unter 100 Euro erfolgen nach Auftragsausführung als Barzahlung an den Techniker. Die angefallenen Kosten müssen sofort nach Erbringung der Leistung und Rechnungsstellung seitens der Trucksäß vom Kunden beglichen werden. Die angefallenen Kosten müssen vom Kunden auf jeden Fall beglichen werden, unabhängig davon, ob er mit der erbrachten Leistung zufrieden ist oder nicht.
Bei Beträgen über 100 Euro, ist die Überweisung innerhalb von spätestens 5 Werktagen nach der Erledigung oder dem Rechnungseingang beim Kunden Bestandteil des erteilten Auftrages. Dabei haben ausstehende Leistungen Dritter (zum Beispiel Anschluss-Freischaltung durch Telefon- oder Internetanbieter) keine aufschiebende Wirkung.
Bei der der Erstellung von Internetauftritten (Websites) wird in einem Vorgespräch ein Pflichtenheft für die Beteiligten fixiert. Es enthält die Zuordnung von Aufgaben und eine Terminplanung. Bei der Erstellung von Websites behalten wir uns die Einforderung einer Anzahlung vor. Die geleistete Anzahlung wird spätestens bei Beendigung des Auftrages verrechnet. Wird ein bereits begonnener Auftrag zur Erstellung einer Website vorzeitig vom Auftraggeber storniert, können daraus entstehende Nachteile für den Auftragnehmer wie Umsatzausfall und Nebenkosten angemessen in Anrechnung gebracht werden.
Gegen Ansprüche von Trucksäß kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. Selbiges gilt für die Zurückbehaltung von Zahlungen. Trucksäß steht im Falle des Vorhandenseins von Mängeln kein Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft. Dann besteht ein Zurückbehaltungsrecht, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.
Termine, die vom Kunden nicht eingehalten werden und nicht mindestens zwei Stunden vor Terminbeginn abgesagt wurden, werden mit einer Stunde Arbeitszeit zzgl. Anfahrtskosten berechnet und müssen vom Kunden bezahlt werden.
Gewährleistung und Haftung
Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Ergebnisse bei Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Unterbleibt die unverzügliche Beanstandung offenkundiger Mängel, gilt die Leistung von Trucksäß als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
Erweist sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückgehen, insbesondere falsche Angaben zur Hardware- und Softwareumgebung, werden hierdurch veranlasste Arbeiten dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Preisen zusätzlich in Rechnung gestellt.
Alle Gewährleistungsansprüche verfallen sechs Monate ab Eingang des Arbeitsergebnisses beim Auftraggeber.
Dem Auftraggeber obliegt, wenn erforderlich oder gewünscht, die Sicherung aller Daten und Dateien vor Übergabe an den Auftragnehmer
Für Datensicherungsarbeiten welche der Auftraggeber auf Kundenwunsch übernimmt, wird nicht gehaftet. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung.
Datenverluste und Systemstörungen im Softwarebereich einschließlich aller Folgekosten, sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Im Falle von Mängeln verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.
Die vom Kunden gewünschten Veränderungen werden nur mit Einverständnis des Kunden durchgeführt. Für Fehler, Probleme und sämtliche Schäden die dabei entstehen, übernimmt die Trucksäß keinerlei Haftung. Es besteht keinerlei Anspruch auf jegliche Art von Schadensersatz, Verdienstausfallsersatz oder Reparatur der durch die Arbeit von Trucksäß entstandenen Schäden.
Schlussbestimmungen
Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Für alle Streitigkeiten die sich aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen ergeben, wird als Gerichtsstand LEinfelden-Echterdinen vereinbart.
Leistungs- und Erfüllungsort ist Leinfelden-Echterdingen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen gewollt hätten, sofern sie die Unwirksamkeit bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.